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Kind hebt seine Hand

Elternmitwirkung

Was wäre eine Schule ohne die Eltern, die sich engagieren und aktiv am Schulleben teilnehmen? Sehr viel weniger!

 

Wir sind sehr dankbar, dass es so viele Eltern, aber auch Freunde und Verwandte, an der GGS Wildbergerhütte gibt, die uns bei unserer Arbeit tatkräftig unterstützen. 

 

Ihnen allen ein herzliches Dankeschön!

Die Mitwirkungsgremien

Klassenpflegschaft

Mindestens einmal im Schuljahr werden die Eltern einer Klasse zur Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Hier erhalten sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte, Lernziele und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse ihres Kindes betrifft. Für Eltern ist die Klassenpflegschaftssitzung eine gute Möglichkeit abzusprechen, in welchen Bereichen in der Schule sie sich engagieren können, zum Beispiel bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten oder bei Klassen- und Schulfesten.

 

Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer nimmt an der Klassenpflegschaftssitzung teil. Alle anderen Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse unterrichten, können ebenfalls zu der Sitzung eingeladen werden.

Bei der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft wählen die Eltern eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter. Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.

Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden berufen die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und laden die Eltern einer Klasse ein. Sie legen in Absprache mit der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer die Tagesordnung fest. Themen können von allen Eltern angemeldet werden. 

Schulpflegschaft

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel einmal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist deshalb ein gutes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können hier über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz – dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule - zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und beraten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden, eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter sowie die Elternvertretung für die Schulkonferenz. Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist mit der Wahl automatisch Mitglied der Schulkonferenz. Wie bei der Klassenpflegschaft lädt die oder der Schulpflegschaftsvorsitzende zu den Sitzungen der Schulpflegschaft ein und setzt die Tagesordnung fest.

Wer als Vorsitzende bzw. Vorsitzender eines Elterngremiums nach außen auftritt, kann nicht für die ganze Schule sprechen. Die Schule wird nach außen durch den Schulleiter vertreten.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen bzw. Elternvertreter und Lehrkräfte an. Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger (Gemeinde Reichshof) und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen.

Die Schulkonferenz an der GGS Wildbergerhütte hat sechs Mitglieder: Drei Vertreterinnen bzw. Vertreter

der Eltern (gewählt von der Schulpflegschaft) und drei Lehrkräfte (gewählt von der Lehrerkonferenz).

Den Vorsitz der Schulkonferenz führt der Schulleiter. Die stellvertretende Schulleiterin nimmt mit beratender Stimme an der Schulkonferenz teil.

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